
Mitglied werden
Warum Mitglied werden?
Du führst einen Friseurbetrieb im Raum Reutlingen?
Du hast dir deinen Traum vom eigenen Friseurgeschäft erfüllt.
Mit einem großartigen Team an deiner Seite startest du jetzt voller Energie durch.
Mit neuen Ideen begeisterst du gemeinsam mit deinem Team eure Kundinnen und Kunden, die gespannt zu euch kommen.
Der Start in die Selbstständigkeit bringt jedoch nicht nur Kreativität und Erfolg, sondern auch Verantwortung.
Neben dem täglichen Geschäft gibt es viele organisatorische und rechtliche Aufgaben, die zuverlässig erledigt werden müssen:
– Arbeitssicherheit,
– Ersthelfer- und Brandschutzhelfer-Ausbildung,
– Unterweisungen,
– Hygieneplan,
– Arbeitszeitdokumentation,
– Arbeitsverträge,
– Tariffragen,
– Ausbildung,
– Jugendarbeitsschutz und vieles mehr.
Dabei den Überblick zu behalten und immer auf dem aktuellen Stand zu sein, ist eine große Herausforderung.
Genau hier brauchst du einen starken Partner aus der Branche.
Wir – die Friseurinnung Reutlingen – sind dieser Partner.
Wir informieren, beraten und unterstützen dich kompetent und schnell.
Darüber hinaus bieten wir Aus- und Weiterbildungen an, die dich und dein Team weiterbringen.
Über den Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg sowie den Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks erhältst du aktuelle Informationen aus erster Hand.
So kannst du dich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: deine Kundinnen und Kunden sowie dein Team.
Von Friseuren für Friseure.
Werde Teil einer starken Gemeinschaft und Mitglied der Friseurinnung Reutlingen.
Voraussetzungen
Damit dein Betrieb Mitglied in der Friseur-Innung Reutlingen werden kann, sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Eintragung in die Handwerksrolle
Dein Betrieb muss offiziell als Friseurhandwerksbetrieb anerkannt sein.
Das bedeutet: Du bist in der Handwerksrolle der Handwerkskammer Reutlingen eingetragen.
???? service.hwk-reutlingen.de
???? www.khs-reutlingen.de
2. Selbstständigkeit oder leitende Verantwortung
In der Regel können selbstständige Friseurinnen und Friseure oder Saloninhaber Mitglied werden.
Wenn du angestellt bist oder einen Filialbetrieb leitest, kann es Sonderregelungen geben.
➡️ Frag in diesem Fall einfach bei der Geschäftsstelle nach, ob dein Betrieb beitreten kann.
3. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Dein Betrieb sollte alle gesetzlichen und berufsständischen Anforderungen erfüllen, z. B.:
– Betriebserlaubnis
– ggf. Meisterpflicht
Genauere Informationen erhältst du bei der Innung oder der Handwerkskammer Reutlingen.
Schritt für Schritt zur Mitgliedschaft
1. Kontakt aufnehmen
Melde dich bei der Geschäftsstelle der Friseur-Innung Reutlingen.
Die Kontaktdaten findest du auf der Website der
???? Kreishandwerkerschaft Reutlingen
2. Aufnahmeantrag ausfüllen
Du erhältst ein Formular (z. B. Beitrittserklärung oder Mitgliedsantrag).
Darin trägst du die wichtigsten Daten zu deinem Betrieb ein:
– Name und Adresse
– Betriebsstatus
– ggf. Anzahl der Mitarbeiter oder Auszubildenden
3. Antrag einreichen
Schicke den ausgefüllten Antrag an die Innung oder an die Kreishandwerkerschaft Reutlingen.
Je nach Vorgabe musst du evtl. noch Unterlagen beilegen, z. B.:
– Kopie der Handwerksrolleneintragung
– Nachweis über Qualifikationen
4. Prüfung durch die Innung
Die Innung prüft deinen Antrag und entscheidet über deine Aufnahme als Mitglied.
5. Mitgliedsbeitrag zahlen
Nach erfolgreicher Aufnahme erhältst du deine Mitgliedsbestätigung.
Dann wird der Mitgliedsbeitrag fällig.
Mitgliedsantrag herunterladen
Der Mitgliedsantrag ist über die Kreishandwerkerschaft erhältlich ansonsten findest du den Antrag hier:
